Spam / Phishing von Verstoßmeldung – Zentraldienst der Polizei Zentralen Bußgeldstelle, Polizei Brandenburg

Da staunte ich nicht schlecht, als nun sogar schon Spam / Phishing von angeblichee Verstoßmeldungen verschickt werden…

Auf keinen Fall die weiterführenden Links anklicken(!)

Auf keinen Fall Bilder/Inhalte nachladen erlauben im Mail programm. Weil dann haben die Absender die Möglichkeit den Empfang zu tracken und erhält noch mehr Müll

Der Text wie folgt:

Bußgeldbescheid

Sie werden beschuldigt als Führer des PKW, der am 19.06.2019 um 15:55 Uhr in Am Weidenbruch , Biesdorf folgendes Verbrechen begangen hat: Sie überschritten die zulassigen Geschwindigkeitsgrenze ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Geschwindigkeitsbeschränkung: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.

Besonders genial und mir überhaupt nicht aufgefallen… Die E-Mail kam um 12:30 an am 19.06… Das bedeutet der angebliche Verstoß lag sogar in der Zukunft…. Precrime Devision….

Dazu die üblichen Rechtschreibfehler der übelsten Sorte…

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG)
Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)
Geldbuße: 100,00 EUR
Gebühr: 25,00 EUR
Auslagen Verwaltung: 3,50 EUR
Auslagen der Polizei: 0,00
Sonstige Auslagen: 0,00

Die ankickbaren URLs selbst zeigen auf eine Domain in Russland…. Was denke ich mal alles sagt…

Eine Polizei in Deutschland die über einen Cloudhoster („white@“@cloudmailhost.info) E-Mails verschickt… und Einzelheiten zum Fall gibt es unter einer russischen Domain.

 

AUF KEINEN FALL LINKS ANKLICKEN(!)

Sollten Sie einen der Links angeklickt haben kontaktieren Sie im eigenen Interesse bitte sofort Ihren lokalen IT-Betreuer, dass der Ihnen weiterhilft.

 

Andere Varianten z.B.

„Sie werden verdächtigt als Führer des PKW, der am 19.06.2019 um 16:36 Uhr in Am Küstergarten , Rahnsdorf folgendes Verbrechen begangen hat: Sie überstiegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Maximal zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.

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